§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ oder „Geschäftsbedingungen“) gelten im Geschäftsverkehr zwischen der Lemonaid Beverages GmbH (nachfolgend „Lemonaid“, „wir“ oder „uns“) und ihren gewerblichen Kunden (nachfolgend „Besteller“).
2. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich und sie werden von dem Besteller durch den Kauf unserer Ware akzeptiert. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Verweist der Kunde seinerseits auf eigene allgemeine Geschäftsbedingungen, wird ihrer Geltung hiermit widersprochen, soweit sie von diesen AGB zum Nachteil der Lemonaid Beverages GmbH abweichen. Die AGB der Lemonaid Beverages GmbH gelten auch dann, wenn Lemonaid trotz Kenntnis von abweichenden Bedingungen von Kunden Lieferungen vorbehaltlos ausführt.
3. Änderungen dieser AGB werden dem Besteller schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Besteller keinen schriftlichen Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn Lemonaid bei der Bekanntgabe hinweisen. Der Besteller muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an Lemonaid absenden.
4. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller aus laufender Geschäftsbeziehung.
§ 2 Angebotsunterlagen
1. Sofern die Bestellung ein Angebot im Sinne von § 145 BGB darstellt, sind wir berechtigt, dieses innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzunehmen.
2. Handelt es sich um ein Angebot unsererseits, ist dieses freibleibend, sofern sich aus unserem Angebot nichts anderes ergibt oder wir nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich erklärt haben.
3. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für unsere Konditionen und solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
§ 3 Zahlungsbedingungen
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Auslieferungsstelle“ („ex works“, Incoterms 2010) zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und Pfand.
2. Die Lieferung erfolgt zu den am Tage der Belieferung für die jeweilige Kundengruppe gültigen Tagespreisen/Listenpreisen bzw. vereinbarten Abgabepreisen.
3. Lemonaid behält sich das Recht vor, die Preise für ihre Produkte mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen zu ändern. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so steht dem Kunden ein Kündigungsrecht zu.
4. Unsere Preise enthalten, sofern erforderlich, die Lizenzgebühren an ein Duales System. Sollten sich diese Lizenzgebühren nach Vertragsschluss verringern, so hat der Besteller keinen Anspruch auf eine Reduzierung der vereinbarten Preise.
5. Die Preise sind absolute Nettopreise und verstehen sich insbesondere ohne Umsatzsteuer, Pfand, etwaige Zölle oder andere Steuern.
6. Wenn nicht in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder sonstiger Weise schriftlich ein Zahlungsziel eingeräumt ist, ist der Kaufpreis netto unmittelbar nach Erhalt der gelieferten Ware und der Rechnung zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonto ist nicht zulässig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt uns vorbehalten.
7. In Ergänzung zur Zahlung gem. vorstehender Regelungen kann der Besteller der Lemonaid Beverages GmbH ein SEPA Firmenmandat erteilen. Der Einzug der SEPA-Lastschrift erfolgt im Regelfall zwei Tage nach Rechnungsdatum. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf einen Tag verkürzt. Der Besteller sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Bestellers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch uns verursacht wurde.
8. Lemonaid kann ohne Angabe von Gründen für einzelne Besteller und Bestellungen Vorkasse verlangen.
9. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich anerkannt sind. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Besteller ist nur berechtigt, wenn die gleichen Voraussetzungen bei den Gegenansprüchen des Bestellers erfüllt sind und außerdem sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Lieferung
1. Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ex works“ (Incoterms 2010) vereinbart.
2. Die Transportgefahr geht nach Verladung der Ware auf das Fahrzeug des Bestellers auf diesen über. Besorgt Lemonaid den Transport der Ware, geht die Transportgefahr auf den Besteller über, sobald die Ware das Lager oder die Verkaufsstelle des Bestellers er-reicht hat. Übernimmt Lemonaid das Abladen der Ware, geht die Transportgefahr auf den Besteller über, sobald die Ware den jeweiligen Lagerraum erreicht hat.
3. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund unvorhersehbarer und nicht durch uns zu vertretender Umstände wie Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung, teilweiser oder gänzlicher Ausfall von Produktionsmitteln, Verzögerungen bei der Belieferung, Transportbehinderungen, Krieg, Terror, Rohstoff- und Energiebeschaffungsschwierigkeiten saisonbedingter Übernachfrage oder behördliche Anordnungen führen nicht zu unserem Verzug. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei unseren Zulieferern oder Subunternehmern eintreten. Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, so sind wir und der Besteller nach Ablauf einer an-gemessenen Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche aufgrund eines Schadens durch höhere Ge-walt oder aufgrund unvorhersehbarer und nicht durch uns zu vertretender Umstände sind ausgeschlossen.
4. Schadensersatzansprüche statt der Leistung stehen dem Besteller nur zu, wenn der Ver-zug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in allen Fällen unserer Fahrlässigkeit ist unsere Schadensersatzverpflichtung auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
5. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, von dem Besteller zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
6. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt, soweit keine erkennbaren Interessen des Bestellers entgegenstehen.
7. Holt der Besteller Waren oder andere Güter selbst ab, hat er die Pflicht, diese beförderungssicher auf geeigneten Fahrzeugen zu verladen, auch wenn ihn dabei Mitarbeiter der Lemonaid Beverages GmbH sowie von verbundenen oder beauftragten Unter-nehmen unterstützen. Der Besteller stellt diese Unternehmen und deren Mitarbeiter insoweit von allen Schäden und Ansprüchen Dritter frei.
§ 5 Gewährleistungsrechte
1. Der Besteller hat die Waren bei Anlieferung unverzüglich auf Mängel hinsichtlich Menge (Voll- und Leergut), optischer Unversehrtheit, der Arten und der Sorten einschließlich der von uns zugesicherten Restlaufzeiten bis zum Mindesthaltbarkeitsdatum der gelieferten Ware zu untersuchen. Eine diesbezügliche Reklamation ist unverzüglich und schriftlich gegenüber Lemonaid anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware in dieser Hinsicht als anstandslos genehmigt.
2. Andere Beanstandungen sind schriftlich und spezifiziert innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Erhalt der Ware anzuzeigen. Bei einer Untersuchung nicht unmittelbar erkennbare (verborgene) Mängel sind innerhalb von zehn Arbeitstagen nach ihrem Er-kennen schriftlich anzuzeigen.
3. Mängelansprüche bestehen nicht, sofern nur unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten oder üblichen Beschaffenheit oder nur eine unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit vorliegen.
4. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Nachlieferung berechtigt.
5. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für Mangel- und Mangelfolgeschäden, die auf der Lieferung von mangelbehafteter Ware beruhen, ist ausgeschlossen, sofern wir den Mangel nicht verschuldet haben. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Mängeln der gelieferten Ware ist ausgeschlossen, soweit wir eine Nacherfüllung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht durchführen können.
Die Geltendmachung von Schadensersatz für eine Verletzung einer von uns oder Dritten abgegebenen Haltbarkeitsgarantie (§ 443 Abs. 2 BGB), für die wir einzustehen haben, ist ausgeschlossen, wenn wir die Verletzung nicht verschuldet haben.
6. Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchen Rechtsgründen, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem und in Zusammenhang mit dem Schuldverhältnis, aus Verschulden vor oder bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.
Vorstehendes gilt nicht für Ansprüche gemäß §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz, für eigene vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen und vorsätzliche oder grob fahr-lässige Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern, für Verletzungen des Lebens oder bei Körper- und Gesundheitsschäden auch durch gesetzliche Vertreter, wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Beschaffenheit und einer Haltbarkeitsgarantie oder bei der Verletzung wesentlicher Pflichten. Im Falle unserer Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. In keinem Fall haften wir über die gesetzlichen Ansprüche hinaus. Eine Haftung aus der Übernahme eines Beschaffungsrisikos trifft uns nur, wenn wir das Beschaffungsrisiko ausdrücklich, kraft schriftlicher Vereinbarung, übernommen haben. Änderungen der Beweislast sind mit dieser Regelung nicht verbunden.
7. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Vertreter.
8. Die Verjährung der Schadensersatzansprüche richtet sich nach § 5 Ziffer 12 , soweit nicht Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind.
9. Rügt der Besteller aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, zu Unrecht das Vorliegen eines von uns zu vertretenden Mangels, so sind wir berechtigt, die uns entstandenen angemessenen Aufwendungen für die Mangelfeststellung und/oder -beseitigung dem Besteller zu berechnen.
10. Wir können den Besteller mit den Mehrkosten der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten belasten, soweit sich die Aufwendungen durch Verbringen der Lieferware an einen an-deren Ort als an die Lieferadresse erhöhen.
11. Rückgriffsansprüche des Bestellers bei Verbrauchsgüterkauf (§ 478 BGB), die aufgrund einer Vereinbarung zwischen Besteller und seinen Abnehmern über die gesetzlichen Ansprüche der Abnehmer hinausgehen, sind ausgeschlossen. Der Besteller hat uns so rechtzeitig über die Mängelansprüche seiner Abnehmer zu informieren, dass wir in der Lage sind, nach unserer Wahl diese Ansprüche des Abnehmers an Stelle des Bestellers zu erfüllen.
12. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten gerechnet vom Tage des gesetzlichen Verjährungsbeginns, soweit es sich nicht um eine Verletzung von Körper oder Leben handelt oder wir den Mangel nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben oder arglistig das Bestehen eines Mangels verschwiegen haben. Die gesetzlichen Fristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB sowie gesetzliche Verjährungsfristen, die länger als 2 Jahre betragen (bspw. für Mängel an Bauwerken und Sachen, die für Bauwerke verwendet werden, § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB) bleiben unberührt. Diese Verjährungsfristen gelten auch für Mangelfolgeschäden.
13. Im Falle einer von uns zu vertretenden Verletzung von Schutzrechten Dritter können wir nach unserer Wahl entweder auf unsere Kosten ein für die vereinbarte oder vorausgesetzte Nutzung ausreichendes Nutzungsrecht erlangen und dem Besteller übertragen, oder die gelieferte Ware so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder die gelieferte Ware austauschen, soweit hierdurch die vereinbarte oder vorausgesetzte Nutzung der gelieferten Ware nicht beeinträchtigt wird.
14. Der Besteller hat Saldenbestätigungen, Leergutsalden und sonstige Abrechnungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Beanstandungen dieser Saldenbestätigungen, Leergutsalden und sonstige Abrechnungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Zugang schriftlich bei uns anzuzeigen; nach Ablauf dieser zehn Arbeitstage gelten die Saldenbestätigungen, Leergutsalden und sonstige Abrechnungen als anerkannt.
§ 6 Eigentumsvorbehalte, Pfandrecht
1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gelieferten Waren zurückzunehmen und zu verwerten.
2. Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferten Waren pfleglich zu behandeln und ausreichend zu versichern.
3. Der Besteller ist berechtigt, die gelieferten Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrags (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die gelieferten Waren ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden sind. Wir nehmen diese Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Wir sind jedoch befugt, die Forderungen selbst einzuziehen, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nicht mehr nachkommt, in Zahlungsverzug gerät oder einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat oder gestellt wurde oder Zahlungseinstellung vorliegt. In diesen Fällen können wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen herausgibt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
4. Der Besteller darf die Waren weder verpfänden noch zur Sicherung Dritten übereignen. Tritt ein solches Ereignis dennoch ein, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Besteller haftet uns für die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer etwaig notwendigen Klage gem. § 771 Abs. 1 ZPO (Drittwiderspruchsklage).
5. Uns steht zusätzlich ein Pfandrecht an den Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrags (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderungen zu, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar ebenfalls unabhängig davon, ob der gelieferte Gegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Wir können verlangen, dass der Besteller die verpfändeten Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen herausgibt und den Schuldnern (Dritten) die Verpfändung mitteilt.
6. Der Besteller ist nicht befugt die Ware zu verändern, zu verarbeiten oder umzubilden. Wird dennoch eine Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Ware vorgenommen, wird diese stets für uns vorgenommen. Wird die gelieferte Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neu-en Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit uns nicht gehörigen Sachen untrennbar vermischt wird. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass der Gegenstand des Bestellers als Hauptsache an-zusehen ist, so erwerben wir das anteilsmäßige Miteigentum.
7. Befindet sich die gelieferte Ware außerhalb Deutschlands, gelten die vorangegangenen Bestimmungen, soweit das nach dem Recht, in dessen Bereich sich der Liefergegenstand befindet, zulässig ist. Lässt dieses Recht den Eigentumsvorbehalt nicht zu, gestattet es uns aber, sich andere Rechte an der gelieferten Ware vorzubehalten, so können wir alle Rechte dieser Art ausüben. Der Besteller ist verpflichtet, bei unseren Maß-nahmen mitzuwirken, die wir zum Schutz unseres Eigentumsrechtes oder des an dessen Stelle tretenden Rechtes an der gelieferten Ware treffen werden.
§ 7 Leergut
1. Das zur Wiederverwendung bestimmte Leergut (insbesondere Getränkekästen, Mehr-wegflaschen und Paletten) wird dem Besteller nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen und ist an uns oder einen von uns benannten Dritten so schnell wie möglich nach der Vollgutlieferung zurückzuführen. Es bleibt – soweit tatsächlich möglich und rechtlich zulässig - unveräußerliches Eigentum der Lemonaid Beverages GmbH. Wir sind berechtigt, Pfand in üblicher Höhe zu berechnen.
2. Zusätzliche Beschriftungen der Getränkekisten oder Flaschen bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen Zustimmung durch uns.
3. Jede dem Verwendungszweck zuwiderlaufende Verfügung über das Leergut, insbesondere eine missbräuchliche Benutzung oder Verpfändung ist unzulässig und berechtigt uns zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
4. Leergut und Paletten sind in gleicher Art und Güte und in einwandfreiem Zustand zu-rückzugeben. Für ordnungsgemäß zurückgeführtes Leergut wird eine entsprechende Pfandgutschrift erteilt. Wir sind nur verpflichtet, Kästen und Paletten mit den jeweils hier-für vorgesehenen und ausgelieferten Flaschen und Kästen zurückzunehmen.
§ 8 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit dem Besteller ist Hamburg. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an dem Gericht seines Sitzes zu verklagen.
§ 9 Anwendbares Recht, Datenschutz, Salvatorische Klausel
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Rechtsbeziehung zwischen den Parteien unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens (UNCITRAL/CISG) und sollen nach deutschem Rechtsverständnis ausgelegt werden. Sie sind in deutscher und englischer Sprache ausgefertigt. Im Falle von Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung hat die deutsche Fassung Vorrang.
2. Wir setzen den Besteller hiermit entsprechend § 4a Abs. 1 Satz 2 BDSG und § 4 Abs. 1 TDDSG davon in Kenntnis und der Besteller willigt ein, dass wir seine sämtlichen Daten aus der Geschäftsbeziehung erfassen, speichern, verarbeiten und für anonymisierte und/oder pseudonymisierte eigene Vermarktung gegenüber Dritten nutzen können und sie insoweit an verbundene dritte Unternehmen sowie an für die Vertragserfüllung ein-gesetzte Dritte, insbesondere Transportunternehmen weitergeben dürfen. Die vorstehende Einwilligung des Bestellers beinhaltet auch die Weitergabe von Daten an branchenspezifische Auskunfteien im Rahmen der Zahlungsabwicklung. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
3. Sollten einzelne Bestimmungen eines Vertrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmun-gen nicht berührt.